Kontext Medizin

 

Medizinische Behandlungen berühren oft sehr intime Lebensbereiche, Gefühle und den eigenen Körper. Ärzt*innen haben in diesem Kontext eine besondere Machtposition - besonders dort, wo queere Menschen auf intensive medizinische Behandlungen angewiesen sind, beispielsweise zur Hormontherapie oder sogar für operative Eingriffe. Manchmal führt das dazu, dass Grenzen der Behandelten bewusst oder unbewusst missachtet werden.


Für manche queere Menschen sind medizinische Behandlungen Teil des Lebensalltags oder Teil ihrer Lebensgeschichte. Menschen, die sich in Transition befinden, haben zum Beispiel im Zusammenhang mit Hormontherapien oder geschlechtsangleichenden Operationen intensiven Kontakt mit Ärzt*innen. 

Intergeschlechtliche Menschen wurden nicht selten bereits im Säuglings-, Kindes- oder Jugendalter geschlechtsangleichend behandelt, ohne dass sie selbst über die Behandlungen und deren Konsequenzen angemessen aufgeklärt wurden und eine informierte Entscheidung treffen konnten. 

Da all diese Behandlungen die Intimsphäre und häufig auch die Sexualorgane der Patient*innen betreffen, kann hier der Übergang zu sexualisierter Gewalt fließend sein.

 

Auch unabhängig von diesen besonderen Thematiken berühren medizinische Behandlungen oft sehr intime Lebensbereiche, Gefühle und den eigenen Körper. Eine ungewollte Berührung während einer Untersuchung, bei der niemand sonst zuguckt, ein Foto für die Akte ohne ausdrückliche Einwilligung oder ein anzüglicher Kommentar – Ärzt*innen haben im Behandlungskontext eine besondere Machtposition und diese sollte niemals ausgenutzt oder unsensibel gefüllt werden.  

Es ist völlig normal und erst auch einmal gut, Respekt vor Ärzt*innen und ihrem Wissen zu haben. Vielleicht fühlst du dich aber unsicher, wenn es um bestimmte Untersuchungen oder Behandlungen geht. Einzuschätzen, ob eine Behandlung oder das Vorgehen einer medinischen Fachkraft wirklich erforderlich ist oder war, ist für dich als Patient*in aber selbstverständlich sehr schwer. Trotz allen Respekts und aller Achtung von medizinischem Fachwissen, denk dabei aber immer daran: Du kennst deinen Körper am besten und hast das Recht, Fragen zu stellen und auch, „Nein“ zu sagen, wenn dir etwas unangenehm ist oder du es nicht verstehst. Du kannst auch bereits zu Beginn einer Behandlung deutlich machen, dass du möchtest, dass alle körperlichen Berührungen angekündigt werden sollen und dass du vorher über ihre Notwendigkeit informiert wirst.


Fragen und Behandlungen

Ärzt*innen sind da, um dir zu helfen. Sie müssen dir erklären, warum eine Behandlung wichtig ist und dir auch genug Zeit geben, um zuzustimmen. Laut § 630c BGB haben Patient*innen das Recht, vor einer Behandlung aufgeklärt zu werden. Du hast das Recht, zu jeder Zeit nachzufragen, wozu eine bestimmte Untersuchung oder Handlung notwendig ist.  Du musst nichts einfach hinnehmen und solltest dich vor allem nicht zu Behandlungen gedrängt fühlen. Es ist dein Körper, und du bestimmst, was passiert!

Ärzt*innen dürfen nur die Informationen erfragen, die für deine Behandlung relevant sind, und du hast das Recht, „Nein“ zu sagen, wenn dir eine Frage unangenehm ist oder du sie als übergriffig empfindest.

Eine Untersuchung, bei der du dich ausziehen oder angefasst werden sollst, darf nur dann stattfinden, wenn sie wirklich notwendig ist und du darüber ausreichend informiert wurdest.


Fotoaufnahmen

Fotos von dir dürfen nur gemacht werden, wenn du dem ausdrücklich zugestimmt hast. Du hast das Recht, diese Entscheidung jederzeit zu widerrufen. Das deutsche Patient*innenrecht besagt auch, dass du dir die Fotos zeigen lassen und mitentscheiden kannst, wie sie genutzt werden. Deine Zustimmung ist also nicht nur einmalig, sondern ein fortlaufendes Recht, das du ausüben kannst, wann immer du möchtest.

Du hast das Recht, in einem respektvollen Umfeld behandelt zu werden, ohne dass deine Identität oder dein Körper infrage gestellt werden.

Es gibt spezialisierte medizinische Fachkräfte, die für die Belange queerer Menschen sensibilisiert sind, besonders in größeren Städten. Oft findest du diese über Austausch und Empfehlungen in der queeren Community, über spezialisierte Netzwerke, wie z.B. die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), aber auch Portale wie z.B. Queermed Deutschland oder durch queere Beratungsstellen.


Vertraulichkeit und Behandlungen

Du hast das Recht auf eine vertrauliche Behandlung und Schutz deiner Daten. Niemand darf deine geschlechtliche Identität ohne deine Zustimmung offenlegen. Laut § 203 StGB sind Ärzt*innen zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch bezüglich deiner geschlechtlichen Identität. Deine Privatsphäre und dein Recht auf Selbstbestimmung sind gesetzlich geschützt, und du darfst selbst entscheiden, wie viel du über deine Identität preisgibst. Außerdem schützt das Patient*innenrechtegesetz deine Daten und gibt dir die Kontrolle darüber, wer Zugang zu deinen Informationen hat.


Nimm jemanden mit

Du hast das Recht, eine Vertrauensperson zu Terminen bei Ärzt*innen mitzunehmen. Diese Person kann dir dabei helfen, deine Interessen zu vertreten und dich zu unterstützen, besonders wenn du dich unwohl fühlst oder schwierige Entscheidungen treffen musst. Es ist wichtig, dass du dich während einer medizinischen Behandlung sicher und gehört fühlst, und eine Vertrauensperson kann dir zusätzliche Sicherheit geben. Gerade, weil manche Termine und Behandlungen mit einem Gefühl von Aufregung verbunden sein können, kann es gut für dich sein, eine Person dabei zu haben, mit der du vielleicht im Vorfeld sogar besprochen hast, dass sie wichtige Informationen für dich mitschreibt.

Es ist wichtig zu wissen, dass du das Recht auf eine umfassende Aufklärung und Zustimmung bei jeder medizinischen Behandlung hast. Niemand darf über deinen Körper entscheiden, ohne dass du dem zustimmst.

Wenn du dich unwohl fühlst, ist es vollkommen legitim, die Behandlung zu stoppen und nach einer Pause oder Klärung zu fragen. Niemand sollte dich drängen, dich in einer Situation zu befinden, die deine Grenzen verletzt, egal ob die Überschreitung bewusst oder unbewusst passiert ist. Vielleicht schaffst du es im direkten Gespräch mit der behandelnden Person dein Unbehagen anzusprechen und nachzufragen, warum bestimmte Entscheidungen getroffen wurden und warum du möglicherweise nicht ausreichend informiert wurdest. Das kann helfen, Missverständnisse aufzuklären oder Verantwortlichkeiten zu erkennen.

Oft ist das in einer akuten Situation aber verständlicher Weise sehr schwierig, weil du dich vielleicht ausgeliefert fühlst oder noch gar nicht richtig in Worte fassen kannst, warum du dich nicht ok behandelt fühlst. Vielen Menschen fällt es auch gerade gegenüber Ärzt*innen schwer, Grenzen zu ziehen. Das Wissen und die Fachkompetenz, die diese haben, wirken beeindruckend und können dazu führen, dass du dich vielleicht nicht traust, ihnen zu widersprechen. Oft fühlen sich Patient*innen in einer schwächeren Position, besonders wenn es um komplizierte Diagnosen oder Behandlungen geht. Hinzu kommt, dass in vielen Kulturen Ärzt*innen eine besondere Autorität zugesprochen wird, was das Gefühl verstärkt, nicht "nein" sagen zu dürfen.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass du immer das Recht hast, Fragen zu stellen, Entscheidungen über den eigenen Körper zu treffen und „Stopp“ zu sagen.


Sich vorbereiten

Vielleicht fällt dir das leichter, wenn du dich schon vorher auf den Behandlungstermin vorbereitest. Du kannst dir Notizen machen, was du besprechen oder fragen möchtest und überlegen, was Situationen wären, die du nicht möchtest und wie du im Zweifelsfall reagieren willst, wenn sie eintreten. Du hast das Recht, respektvoll behandelt zu werden, und jede*r Ärzt*in sollte dir zuhören, ohne dich zu verurteilen. Wenn du dich dennoch unwohl fühlst, kannst du eine Vertrauensperson mit zum Termin nehmen oder nach einer anderen Ärzt*in suchen, bei der du dich wohler fühlst.

Wie bei anderen Formen von Übergriffen gilt aber auch im medizinischen Kontext: wenn dir etwas passiert, bist niemals du schuld! Mach dir keinen Vorwurf, dass du dich nicht gut vorbereitet hast oder es nicht ausreichend geschafft hast, für dich einzutreten. Ärzt*innen haben im Behandlungskontext eine besondere Machtposition und diese sollte niemals ausgenutzt oder unsensibel gefüllt werden!

Wenn dir klar wird, dass während einer Behandlung gegen deinen Willen oder ohne ausreichende Aufklärung gehandelt wurde und dadurch deine Grenzen verletzt wurden, gibt es verschiedene Stellen, die du kontaktieren kannst, um das Geschehene aufzuarbeiten oder Beschwerden einzureichen – das gilt auch, wenn du erst im Nachhinein durch eine Einsicht in deine medizinischen Akten realisiert, dass das geschehen ist.


Beschwerde- und Schlichtungsstellen im Gesundheitssystem

Es gibt verschiedene Anlaufstellen im Gesundheitssystem, an die du Beschwerden richten kannst. Eine formelle Beschwerde ist möglich, ohne dass du direkt eine Anzeige erstatten musst.  Du kannst dich an die Ärztekammer oder die Patientenbeauftragten deiner Stadt oder Region wenden. Du kannst auch eine Ombudsstelle kontaktieren, die dir hilft, den Vorfall zu klären. Ombudsstellen sind unab­hän­gige Beratungs- und Be­schwer­de­stellen. Jedes Krankenhaus oder jede Praxis hat darüber hinaus eine Patientenbeschwerdestelle oder ein Patientenbeschwerdemanagement. Auch auf der Seite des Patientenbeauftragten der Bundesregierung (link) findest du eine Nummer für unabhängige Patientenberatungen.


Spezialisierte Beratungsstellen

Fachberatungsstellen, die sich auf sexualisierte Gewalt spezialisiert haben, können dich emotional unterstützen und dir dabei helfen, zu entscheiden, wie du mit dem Wissen um die Grenzverletzung weiter umgehen möchtest.


Selbsthilfestrukturen und Betroffenenverbände

Besonders für intergeschlechtliche und transidente Menschen, die häufig Erfahrungen in medizinischen Behandlungskontexten haben, können auch Selbsthilfegruppen gute Anlaufstellen sein. Dort kannst du mit Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, darüber sprechen und von ihnen Unterstützung erhalten im weiteren Vorgehen. Auch sogenannte Betroffenenverbände wie (link) bieten Hilfe und Beratung an.


Psychologische Unterstützung

Wenn die Grenzverletzung oder das medizinische Vorgehen dich psychisch belastet, kann es hilfreich sein, therapeutische Unterstützung zu suchen. Eine Therapie hilft, das Erlebte zu verarbeiten und gibt dir Raum, um über deine Gefühle und den Vertrauensbruch zu sprechen.


Rechtliche Schritte prüfen

Wenn es zu schwerwiegenden Grenzverletzungen kam, kann es sinnvoll sein, rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen. Dazu gehört, dich anwaltlich beraten zu lassen, um zu prüfen, ob eine Verletzung des Patientenrechts oder des Arzthaftungsrechts vorliegt.

Nach §630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hast Du das Recht, deine medizinischen Unterlagen einzusehen. Du musst dafür keine Gründe angeben, es reicht aus, dass du in Behandlung warst. Dies gilt unabhängig davon, ob du minderjährig oder volljährig bist. Auch deine Eltern haben als Sorgeberechtigte oft ein eigenes Recht auf Einsicht, wenn du minderjährig bist. Sobald du die Einsicht verlangst, muss dir eine vollständige Akteneinsicht ohne unnötige Verzögerung gewährt werden, meistens innerhalb von zwei Wochen. Das schließt auch alle Fotos und sonstigen Bilder ein, die der Behandlungsakte beiliegen. Dein Recht auf Einsicht kann nur eingeschränkt werden, wenn dadurch deine Gesundheit gefährdet wäre oder die Rechte anderer verletzt würden. Deine Behandlungsunterlagen müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, in manchen Fällen wie bei Röntgenbildern sogar länger. Du kannst bis zu 30 Jahre nach einer Behandlung zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.


Einblick beantragen

Zur Einsicht deiner Behandlungsakten kannst du entweder mit deinen behandelnden Ärzt*innen direkt sprechen und nach einer Einsichtnahme fragen. Oder du kannst auch einen schriftlichen Antrag stellen, in welchem du dein Anliegen äußerst. Du musst keine Gründe nennen, warum dir eine Einsicht wichtig ist. Bitte am besten darum, dass dir Kopien der vollständigen Akte zugeschickt werden – so kannst du alles ganz in Ruhe und im Zweifelsfall mit Hilfe durchlesen und verstehen.

Am besten lässt du dir den Eingang deines Antrags schriftlich bestätigen und auch die Zusage für die Einsichtnahme schriftlich geben, damit du eine klare Dokumentation hast.


Unterstützung suchen

Wenn du Schwierigkeiten mit der Beschaffung der Unterlagen hast oder damit, die Informationen in deinen Akten zu verstehen, suche dir Unterstützung bei einer Fachberatungsstelle oder einer Selbsthilfeorganisation – beide können dir helfen, Unterlagen zu beschaffen oder aufzuarbeiten. Weil medizinische Unterlagen oft nicht nur schwer verständlich sind, sondern manchmal auch Informationen enthalten, die für dich schwer zu verarbeiten sein können, mache dir im Vorfeld Gedanken darüber, ob die die Dokumente allein oder vielleicht lieber zusammen mit einer Vertrauensperson anschauen möchtest.


Unklare oder beunruhigende Informationen

Wenn du in deinen Unterlagen auf Informationen stößt, die dir unklar oder beunruhigend erscheinen, musst du nicht allein damit bleiben. Du kannst, wenn du dich dazu in der Lage fühlst, selbstverständlich das Gespräch mit der behandelnden Ärzt*in suchen, deine Fragen direkt stellen und dir die Informationen erklären lassen. Natürlich kannst du auch vertraute Personen einbeziehen und zum Beispiel mit Freund*innen oder Familienmitgliedern über deine Bedenken sprechen. Oder aber du nimmst professionelle Hilfe in Anspruch: Eine Beratungsstelle  kann dir helfen, die Informationen in den Unterlagen zu verarbeiten und dir Unterstützung bieten. Sie helfen dir nicht nur beim Verständnis von medizinischen Informationen, sondern auch bei emotionalen und psychologischen Fragen, die damit verbunden sind. Es ist wichtig, deine Gefühle ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass du die Unterstützung erhältst, die du benötigst. Du hast das Recht auf klare und verständliche Informationen über deine Gesundheit und jegliche medizinische Behandlung!

Wenn ein Kind zur Welt kommt, wird behauptet: Das Kind ist weiblich oder männlich. Manchmal merken Kinder, dass diese Zuweisung nicht stimmt. Manche Kinder merken das sehr früh, manche erst, wenn sie erwachsen sind. Diese Menschen sind trans*. Das Gegenteil von trans* ist cis*.


Beispiel

Die Geschlechtsidentität einer Person ist männlich.Ihr wurde bei der Geburt das weibliche Geschlecht zugewiesen. Diese Person ist ein Junge, der trans* ist.


Trans* ist ein Überbegriff, aber auch ein Adjektiv (Wie-Wort). Überbegriff meint, dass sich darunter ganz viele Bezeichnungen und Identitäten von Menschen zusammenfassen lassen. Diese Menschen haben gemeinsam, dass ihre Geschlechtsidentität (zeitweise) nicht dem Geschlecht entspricht, was Ärzt*innen nach der Geburt festgelegt haben. Das Wort trans* meint ganz unterschiedliche Geschlechtsidentitäten, Geschlechtsausdrücke und Lebensweisen. Trans* als Adjektiv wird klein geschrieben und beschreibt ein Merkmal einer Person. Manche trans* Personen sind nicht (nur) weiblich oder männlich und sind z. B. nichtbinär. Mögliche Selbstbezeichnungen sind: trans*, trans* Frau, genderqueer, transgender, transident, Transmann, agender, genderfluid, transgeschlechtlich, Mann.


Oft ist es für trans* Personen wichtig, den Geschlechtsausdruck der eigenen Identität anzupassen. Dieser Prozess wird auch Transition genannt und ist bei jeder Person unterschiedlich. Manche trans* Personen sprechen mit Freund*innen über ihr Geschlecht, ändern Namen oder Pronomen im Alltag, ändern die rechtliche Eintragung ihres Namens oder Geschlechts (Personenstand), führen medizinische Maßnahmen (z. B. Einnahme von Hormonen, Operationen) durch. Trans* Personen erleben im Alltag Ablehnung und Diskriminierung, z. B. wenn selbstgewählte Namen und Pronomen nicht von anderen akzeptiert werden. Das Geschlecht und Pronomen einer Person ist nicht vom Aussehen oder Namen ableitbar. Für rechtliche und medizinische Änderungen muss das Trans*sein einer Person in Deutschland erst durch Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen bestätigt werden. Dieser Prozess wird von vielen trans* Personen als fremdbestimmend und belastend erlebt. Wichtig ist: Ob eine Person trans* ist oder nicht, weiß nur diese Person allein.


Quelle:

Queere Bildung e.V.

In der Medizin wird zwischen weiblichen und männlichen Körpern unterschieden. Bei der Geburt wird das Geschlecht bestimmt. Ein Neugeborenes wird intergeschlechtlich genannt, wenn Ärzt*innen das Geschlecht nicht eindeutig zuordnen können. 


Menschen entscheiden anhand von bestimmten Merkmalen, was für sie männlich oder weiblich ist. Vielleicht kennst du das aus dem Sach- oder Biologieunterricht. Wenn es darum geht, welches Geschlecht eine Person hat, werden die sogenannten geschlechtsbezogenen Merkmale angeschaut. Dazu gehören die Geschlechtsorgane (z. B. Vulva, Eierstöcke, Penis, Hoden), der Chromosomensatz und die Hormone (z. B. Androgene, Östrogene, Gestagene).

Wenn ein Kind zur Welt kommt und Ärzt*innen diese Merkmale nicht alle in eine Kategorie – also männlich oder weiblich – einordnen können, wird das Kind als inter* bezeichnet. Inter* bedeutet, dass ein Mensch laut den Normal-Vorstellungen weder eindeutig männlich noch weiblich ist. Manche Menschen erfahren erst im Laufe ihres Lebens, dass sie inter* sind, z. B. weil es ihnen nicht gesagt wurde oder weil Ärzt*innen es erst später feststellen.

Wenn Ärzt*innen aufgrund der geschlechtsbezogenen Merkmale denken, dass sie eindeutig ein Geschlecht zuweisen können, wird das dyadisch oder endogeschlechtlich genannt; diese Kinder sind nicht inter*.


Inter* wird in der Medizin auch Variante der Geschlechtsentwicklung genannt. Viele Menschen denken, dass Inter*sein nicht normal wäre, weswegen an vielen inter* Kindern Operationen durchgeführt werden. Damit soll erreicht werden, dass sie nach den Normal-Vorstellungen wie Mädchen oder Jungen aussehen. Diese Eingriffe sind nicht notwendig für die Gesundheit von inter* Personen und sind eine Form von Gewalt. Da die Kinder meist (noch) nicht gefragt werden (können), verstößt es gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Da dieser Verstoß eine Menschenrechtsverletzung ist, wurde ein neues Gesetz entworfen. Das neue Gesetz verbietet nun solche Eingriffe.


Manche inter* Personen bezeichnen sich als inter*, intergeschlechtlich oder intersex. Für manche Menschen ist inter* eine eigene Geschlechtsidentität. Andere benutzen das Wort, um ihren Körper oder ihr Geschlecht zu beschreiben, haben aber eine andere Identität – z. B. Frau oder abinär.


Quelle:

Queere Bildung e.V.